Beitragsordnung
1. Der monatliche Vereinsbeitrag pro Mitglied beträgt ab 01.01.2006a) für Kinder/Jugendliche/Auszubildende/Studenten und Wehrdienstleistende: | 13 | € |
b) für Personen über 18 Jahre und alle, für die Pos. 1a) nicht zutrifft: | 18 | € |
c) für passive Mitglieder: | 4 | € |
2. Die Aufnahmegebühr beträgt für alle Personen einmalig: 15,-- Euro
3. Bei Mehrfachbelegung erhöht sich der Beitrag ab der zweiten Gruppe für Mitglieder, die unter Pos. 1a) fallen, um
6,-- Euro und für Mitglieder, die unter Pos. 1b) einzuordnen sind, um 9,-- Euro pro Monatsbeitrag.
4. Alle Beiträge und Umlagen werden monatlich durch Bankeinzug erhoben.
5. Bei Nichteinlösung des Bankeinzugs trägt der Zahlungspflichtige die anfallenden Rückbuchungsgebühren.
6. In Ausnahmefällen und auf Antrag kann der Vorstand einem Vereinsmitglied eine Beitragsermäßigung oder eine Beitragsaussetzung auf Zeit oder ganz genehmigen (zum Beispiel bei Schwangerschaft, langer Krankheit o.ä.).
7. Beitragsermäßigungen für volljährige Mitglieder sind vorher durch Schüler-, Ausbildungs- und Wehrdienstbescheinigungen nachzuweisen. Eine Veränderung dieses Status hat das Mitglied dem Verein umgehend zu melden.
8. Austrittserklärungen müssen schriftlich zum Monatsende erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
9. Um eine Umgehung der Kündigungsfrist auszuschließen, sind Ummeldungen in eine Passivmitgliedschaft erst mit einer Frist von drei Monaten möglich.
10. Die Beitragspflicht endet mit Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist oder - bei Ausschluss - am Tage des Zugangs der schriftlichen Ausschlusserklärung des Vorstandes.
11. Falls im Schnitt von 8 Trainingswochen die Kosten einer Gruppe, bedingt durch eine zu geringe Teilnehmeranzahl, nicht gedeckt werden, kann der Verein die Gruppe nach Rücksprache mit den Mitgliedern kurzfristig auflösen. In diesem Fall enden Mitgliedschaft und Beitragspflicht am Ende des Auflösungsmonats der Gruppe.
12. In den hessischen Schulferien findet in der Regel kein Training statt. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist ganzjährig fällig.
Der Vorstand Bad Nauheim, 01.04.2012
